Der Schutz von Informationen – heute spricht man von Daten – von Patienten bei Ärzten wird seit sehr langer Zeit äußerst ernst genommen. Das Strafgesetzbuch enthält sogar einen gesonderten Abschnitt zum Thema.
Schon der (antike) Eid des Hippokrates enthielt die ärztliche Verpflichtung: „Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.“
Seit Mai 2018 gibt es einige zusätzliche Regeln (DSGVO).
Darum wird hier erklärt:
Personenbezogene Daten wie Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Geburtsdatum werden nur in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Datenschutzrecht erhoben und genutzt.
Daten werden nur gespeichert, wenn sie aktiv übermittelt werden.
Die Daten werden zum Beispiel nur zur Beantwortung von Anfragen oder zur Zusendung von Informationsmaterial verwendet.
Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die im Rahmen von Anfragen angegeben wurden, werden ausschließlich für die Korrespondenz verwendet.
Wenn innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms möglich.